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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen LEAP -Bikes Parts GoodTimes- / Matthias Wagner (im Folgenden auch „Serviceunternehmen“) und Kunden, die entweder Verbraucher im Sinne des §1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) oder Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuches (UGB) sind (im Folgenden auch „Kunde(n)“), welche im Wege des Fernabsatzes über die Internetpräsenz unter www.leap-bikeshop.at (im Folgenden auch „Internetpräsenz“) oder im Geschäftslokal des Anbieters abgeschlossen werden.

 

  1. Allgemeines

Das Serviceunternehmen bietet Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen des Serviceunternehmen.

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Serviceunternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

 

  1. Auftragserteilung
    • Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag nach Rücksprache mit dem Kunden schriftlich oder im Buchungsportal festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält bei Abholung eine Service-Checkliste.

 

  1. Preise / Kostenvoranschlag
    • Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang oder die online die auf der Internetpräsenz dargestellten Preise in Euro zum Zeitpunkt der Bestellung. Diese Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Versandkosten (falls keine Abholung erfolgt) werden separat im Rahmen der Internetpräsenz ausgewiesen und sind dem Produktpreis hinzuzurechnen.

 

  • Sofern mündlich oder schriftlich durch das Serviceunternehmen die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:

Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 20 % des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.

Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird das Serviceunternehmen den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Das Serviceunternehmen und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.

 

  1. Service / Warenlieferung

 

  1. Termine
    • Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten.

Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird das Serviceunternehmen einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen.

Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten.

 

  1. Abholung / Verbleiben des Fahrrades
    • Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad zum vereinbarten Fertigstellungstermin, oder nach Kontaktaufnahme durch das Serviceunternehmen, abzuholen. Sollte dies nicht geschehen, so kann das Serviceunternehmen Mindestkosten von 15 € pro Tag verrechnen.

 

  • Für im/am Fahrrad befindlichen Gegenstände, welche nicht fest mit dem Fahrrad verbunden sind, wird bei Beschädigung / Verlust welche durch Dritte verursacht sind, keine Haftung durch das Serviceunternehmen übernommen.

 

  • Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Serviceunternehmens gehaftet.

  1. Probefahrten
    • Der Kunde ermächtigt das Serviceunternehmen, soweit notwendig, mit dem Fahrrad auch eine Probefahrt vorzunehmen.

 

  1. Zahlung
    • Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang. Außer – siehe Kostenvoranschlag – es wäre etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang des Serviceunternehmens.

Das Serviceunternehmen ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

  • Gegen Ansprüche des Serviceunternehmens kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

 

  1. Warenlieferung
    • Sofern im Rahmen des Vertrages mit dem Serviceunternehmen Waren geliefert werden so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Serviceunternehmens im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. Verpfändungen oder auch Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Pfändungen sind an das Serviceunternehmen zu melden.

  1. Reklamationen
    • Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu kontrollieren und allfällige Mängel und/oder Transportschäden sofort, jedenfalls innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt, verdeckte Mängel innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erkennen derselben, schriftlich, unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Für Kunden im Sinne des §1 KSchG hat das Unterlassen dieser Rüge jedoch keinen Einfluss auf die zustehenden Gewährleistungsrechte. Für Kunden, die Unternehmer sind, gelten darüber hinaus die Bestimmungen des UGB.

  1. Erfüllungsort / Gerichtsstand
    • Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.
    • Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ungesetzlich, ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Solange sich die Parteien nicht auf eine andere Regelung verständigt haben, gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die wirksam ist und die soweit wie möglich dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und der Absicht der Parteien bei Abschluss dieser Vereinbarung Rechnung trägt.
    • Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr?tid=221117920zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.